AGB - massimo REISEN
Allgemeine Reisebedingungen - massimo REISEN
Für die Vermittlung und Durchführung von Reisen durch massimo REISEN gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und massimo REISEN. Die Reisebedingungen gelten für selbst veranstaltende Reisen bzw. zu vermittelnde Reisen. Bei einer Reisevermittlung, zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter) ist massimo REISEN ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von massimo REISEN. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter) oder die gesetzlichen Regelungen gem. §§ 651 BGB wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Preise oder Dienstleistungen besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Kunde vor der Buchung gesondert hingewiesen.
Bitte nehmen Sie unsere Informationen rund um Ihr Reisengebot und Ihrer Buchung bei massimo REISEN zur Kenntnis!
Infos unter: SERVICE - massimo REISEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen - massimo REISEN
1) Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per Email vorgenommen werden kann, schließt der Kunde verbindlich einen Reisevermittlungsvertrag mit dem Leistungsträger bzw. massimo REISEN ab. Das Angebot wird verbindlich angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Bestätigung der Buchung erhält. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Teilnehmern sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung zwischen ihm und dem Leistungsträger unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungsträger bzw. massimo REISEN, ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
massimo REISEN verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise, ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
massimo REISEN bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch vorhersehbar waren.
4) Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann massimo REISEN:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber massimo REISEN erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat massimo REISEN den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn massimo REISEN eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
5) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und von dem Vermittlungsvertrag, nach Erklärung, zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Rücktritt, Kündigung oder Umbuchung müssen schriftlich erfolgen. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
massimo REISEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %
- ab 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab 30. bis 02. Tag vor Reiseantritt 80 %
- am Tag des Reiseantritts, einen Tag vor Reise oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
- Info! Die von uns vermittelnden Flüge, sind ab dem Tag der Ausstellung 100 % Storno!
Es gelten etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot. Alle Angaben sind pro Person. Bei jeder Stornierung wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person in Rechnung gestellt.
Dem Kunden steht der Nachweis fehlenden oder geringeren Schadens, als die geforderte Pauschale offen. Der Leistungsträger bzw. massimo REISEN bleibt es hingegen vorbehalten, statt der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung geltend zu machen. Zum Nachweis ist die Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Leistungsträger bzw. massimo REISEN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu beziffern und zu belegen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
Ist massimo REISEN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von massimo REISEN durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie massimo REISEN, 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6) Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. massimo REISEN behält sich vor, dem Kunden alle bei der Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person, in Rechnung zu stellen.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm nicht zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, andere zwingende Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten bzw. auch eine Rückführungsversicherung bei einem evtl. Unfall oder Krankheit.
7) Aus Tagesaktuellen Umständen, kann es bei Leistungsgeboten aus dem Internet, zu Programmänderungen kommen. Wenn Leistungen von anderen Reiseanbietern erbracht werden, gelten jeweils die AGB der Veranstalter, welche auf Nachfrage zugesandt werden. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8) Wird für eine Reise die benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis 30 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen, die Reiseleistung ändern oder die Reise als Privatreise neu anbieten. Im Fall der Reiseabsage ist der Kunde sofort zu informieren und gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9) Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Sofort ausgestellte internationale bzw. nationale Flüge und alle abgeschlossenen Versicherungen müssen auch sofort bezahlt werden, da diese Leistungen auch gleich erbracht sind. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Erfolgt eine kurzfristige Anmeldung (innerhalb der letzten 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisebetrag sofort fällig.
10) Zu den von Ihnen gebuchten Flügen, ist der komplette Flugpreis mir der Anzahlung fällig. Die Flüge stellen eine von massimo REISEN vermittelte Reiseleistung dar, bei der die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft Gültigkeit besitzen. Die Flüge sind ab dem Datum der Austellung, 100 Prozent Storno! Bei Flugplanänderungen bzw. Flugverspätungen haftet die Fluggesellschaft. Sollte Ihre Zahlung verspätet eingehen, können wir die Ausstellung der Tickets zu den angegebenen Konditionen (Angebot) nicht garantieren. Eine Erhöhung der Tax (Flughafensteuer) oder der Treibstoffzuschläge durch die Fluggesellschaft bleibt bis zum Zahlungseingang/Ticketausstellung vorbehalten. Bitte überprüfen Sie die korrekte Schreibweise Ihrer Namen laut Reisepass. Entstehende Mehrkosten für nachträgliche Korrekturen gehen zu Ihren Lasten.
11) Der Leistungsträger bzw. massimo REISEN können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer erhaltenen Abmahnung seitens des Leistungsträgers bzw. massimo REISEN nachhaltig stört und dadurch Dritte in Gefahr für Leben und Gesundheit bringt. Den Reisenden trägt alle dadurch anfallenden Kosten bzw. behält der Leistungsträger bzw. massimo REISEN den Anspruch auf den Reisepreis.
12) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch, a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
13) Wird ein Reisebaustein nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Kunde Reisemängel unverzüglich den Reiseveranstalter anzeigen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Anzeige kann keine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden. Die Mängelanzeige muss unverzüglich gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort erfolgen. Ist keine Reiseleitung vorhanden, muss die Mängelanzeige unverzüglich an den Sitz des Reiseveranstalters erfolgen. Die Informationen über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters, erhält der Kunde in der Leistungsbeschreibung bzw. mit den Reiseunterlagen.
14) Jeder Kunde/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen wird angenommen, dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind.
15) Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
16) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
17) Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen bzw. ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung, ohne vorhergehende Kontaktaufnahme unter den oben stehenden Adressen oder Telefonnummern, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
18) Alle verwendeten Texte und Bilder unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht. Keinesfalls dürfen sie ohne unsere schriftliche Genehmigung für private oder geschäftliche Zwecke verwendet werden. Verwendete Logos dienen lediglich der Darstellung unserer Interessen. Sie unterliegen dem Urheberrecht der jeweiligen Firmen. Eine Verwendung von dieser Webseite aus ist strengstens untersagt. Wir werden jeden Missbrauch juristisch verfolgen lassen.
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J Martin Münstermann
massimo REISEN
Scharnhorststr. 55
04275 Leipzig
Tel: 0341 22737086
Web: www.massimo-reisen.de
Mail: info@massimo-reisen.de
Insolvenzversicherung - Sicherungsschein gem. § 651r BGB:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1,
65189 Wiesbaden
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Ausschlussvereinbarung einer Risikohaftung (Bestandteil der Reiseanmeldung)
Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Risikohaftung des Auftraggebers. Nicht gehaftet wird für Schäden des allgemeinen Lebensrisikos.
Der Reisende erklärt: Die von mir gebuchte Reise hat den Charakter eines Aktiv bzw. Abenteuerurlaubes und mir ist bewusst, dass diese Art des Reisens natürliche Risiken in sich bergen, infolge derer sich die Teilnehmer Krankheiten und Verletzungen zuziehen können. Solche Auswirkungen können durch körperliche Überanstrengungen und Alkoholeinfluss auftreten. Es ist mit Naturgewalten (Stürme, große Hitze, Steinschlag, große Kälte, Gewitter, evtl. Lawinen) und anderen ungewohnten klimatischen Bedingungen zu rechnen. Dazu gehört auch ein eventuelles Fehlverhalten anderer Reiseteilnehmer während einer Gruppenreise, wo Gefahren für die Gruppe bzw. dem Einzelnen entstehen können. Weiterhin erkläre ich, dass bestimmte Risiken zum Reiz der gebuchten Reise gehören und ein Grund für meine Teilnahme sind. Ärztliche Versorgung ist während der Reise nicht immer vorhanden bzw. kann nicht erreichbar werden. Wenn die beschriebenen bzw. ähnlichen Risiken zu einer Krankheit, Verletzung bzw. zum Tod führen, entlaste ich das Reiseunternehmen bzw. auch seine Angestellten (sonstige Erfüllungshilfen) von jeglicher Verantwortung. Die gesetzlich bestimmte Haftung des Unternehmens, einschließlich der in den AGB festgelegten Haftungsbeschränkungen bleibt davon unberührt.
Diese Erklärung wurde von massimo REISEN vorformuliert. Ich habe sie gelesen und verstanden.
Meine Zustimmung zum Ausschluss einer Risikohaftung gilt nur für die aktuell gebuchte Reise.
massimo REISENR - AGB Stand (Aktualisiert 05/21)
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